Ihre gesetzliche Krankenkasse kann die Kosten einer Krankenfahrt übernehmen, wenn die Fahrt aus ärztlicher Sicht nötig ist und die weiteren Regeln erfüllt sind. Sie brauchen dafür eine ärztliche Verordnung und je nach Fall auch die Zusage Ihrer Kasse. Grundsätzlich fällt eine gesetzliche Zuzahlung an; ohne Zusage müssen Sie mit dem vollen Fahrpreis rechnen.

Wann kann die Kasse die Fahrt zahlen?

Die Kasse kann die Kosten tragen, wenn Sie die Fahrt aus medizinischen Gründen brauchen und alle weiteren Regeln erfüllt sind. Zunächst prüft Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, welche Art der Fahrt nötig ist. Die Kasse klärt dann, ob sie die Kosten übernimmt.

Ein Arzttermin allein reicht dafür nicht aus.

Bei einer Krankenfahrt betreut Sie während der Fahrt kein medizinisches Personal. Die Fahrt kann zum Beispiel zur Praxis, ins Krankenhaus oder zur Reha führen. Das Ziel allein sagt jedoch noch nichts darüber aus, wer die Kosten trägt.

Klären Sie die Kosten deshalb vor der Fahrt. Das gilt auch, wenn Sie nach einer Behandlung wieder nach Hause müssen. Sonst rechnen Sie vielleicht mit einer Zusage, die für Ihre Fahrt gar nicht vorliegt.

Reicht die Verordnung vom Arzt aus?

Die ärztliche Verordnung allein reicht nicht immer aus. Mit diesem Dokument hält die Praxis fest, dass Sie die Fahrt aus medizinischen Gründen brauchen. Bei einer ambulanten Behandlung, also ohne stationären Aufenthalt, brauchen Sie in der Regel auch eine Genehmigung. Diese Zusage erteilt Ihre Kasse.

Das Dokument vom Arzt ist noch keine Kostenzusage.

In bestimmten Fällen gilt die Genehmigung jedoch bereits als erteilt. Solche Ausnahmen gibt es etwa bei bestimmten Pflegegraden oder Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Fragen Sie deshalb Ihre Kasse, ob eine Ausnahme für Sie gilt.

Halten Sie beim Gespräch das Dokument aus der Praxis bereit. So können Sie die Angaben direkt mit Ihrer Kasse klären. Mehr zum Dokument lesen Sie im Beitrag Verordnung einer Krankenbeförderung: So kommen Sie in Koblenz zu Ihrem Termin.

Was gilt für Fahrten zu Dialyse, Chemo oder Bestrahlung?

Bei Dialyse, Chemotherapie und Bestrahlung übernimmt die Kasse die Kosten in vielen Fällen. Fahrten, die sich wegen solcher Termine wiederholen, heißen Serienfahrten. Auch hier gelten jedoch Regeln für die Zusage. Klären Sie deshalb vor der ersten Fahrt, welche Strecken und Termine die Kasse genehmigt hat.

Eine Reihe von Terminen ersetzt keine Prüfung.

Fragen Sie außerdem nach, wenn sich der Ort oder der Plan der Behandlung ändert. So lässt sich klären, ob die bisherige Zusage noch zu den Fahrten passt.

Wenn Sie Fahrten für Ihre Eltern planen, legen Sie die Unterlagen zusammen ab. Dann finden Sie den Plan der Praxis und die Zusage der Kasse am selben Ort. Das hilft auch, wenn Sie später eine Frage zur Abrechnung haben.

Was müssen Sie trotz Zusage selbst zahlen?

Auch wenn Ihre Kasse die Fahrt übernimmt, fällt grundsätzlich die gesetzliche Zuzahlung an. Eine Zusage heißt daher nicht, dass Sie selbst nichts zahlen müssen. Es kann aber eine Befreiung gelten. Fragen Sie Ihre Kasse, ob Sie von der Zuzahlung befreit sind und welchen Nachweis sie dafür braucht.

Zuzahlung und voller Fahrpreis sind nicht dasselbe.

Ohne geklärte Zusage sollten Sie daher nicht bloß die Zuzahlung einplanen. Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Kasse die Fahrt überhaupt übernimmt. Sonst kann der volle Preis bei Ihnen bleiben.

Bewahren Sie auch den Nachweis einer Befreiung bei den Unterlagen zur Fahrt auf. Dann können Sie ihn bei Fragen zur Rechnung vorlegen. Wenn Angehörige Ihnen helfen, müssen sie außerdem nicht erst nach dem Schreiben suchen.

Was sollten Sie klären, wenn Sie selbst zahlen?

Wenn Sie selbst zahlen, fragen Sie vor der Buchung, wie sich der Preis ergibt. Nennen Sie dafür den Start, das Ziel und die Art der Fahrt. Sagen Sie außerdem, ob Sie zurückfahren möchten. So lässt sich besprechen, welche Fahrten Sie brauchen und wie der Fahrdienst sie berechnet.

Geben Sie auch an, ob jemand mitfährt. Falls Sie im Rollstuhl sitzen bleiben möchten, muss die Zentrale dies bei der Planung wissen. Nur so kann sie das passende Fahrzeug für Ihre Fahrt einplanen.

Steht das Ende der Behandlung noch nicht fest, sagen Sie das ebenfalls. Klären Sie dann, wie Sie die Rückfahrt abstimmen. Dadurch vermeiden Sie eine feste Abholzeit, die noch nicht zum Ablauf in der Praxis passt.

Was kostet die Fahrt bei Charly’s Citycar?

Bei normalen Fahrten berechnet Charly’s Citycar® die gefahrenen Kilometer plus Grundgebühr. Die Kosten richten sich also nach der Strecke.

Wartezeit an Ampeln und im Stau kostet nichts extra. Außerdem gilt Tag und Nacht derselbe Tarif. Es gibt daher keinen Nachtzuschlag.

Für längere Strecken kann ein vorab vereinbarter Festpreis gelten. Dieser Preis gilt pro Fahrt, nicht pro Person. Ein 8-Sitzer kostet dagegen einen Aufschlag.

Bei einer Rollstuhlfahrt bleiben Sie im eigenen Rollstuhl sitzen. Der Fahrdienst schiebt den Rollstuhl ins Fahrzeug und sichert ihn. Ein Umsteigen ist deshalb nicht nötig. Medizinische Betreuung während der Fahrt gehört jedoch nicht zum Angebot.

Wer hilft mit den Unterlagen für die Kasse?

Charly’s Citycar hilft Ihnen, die Unterlagen per Fax oder E-Mail an Ihre Kasse zu senden. Bei entsprechender Kostenübernahme rechnet der Fahrdienst mit der Kasse ab. Die Hilfe beim Versand ersetzt aber keine nötige Genehmigung. Über die Zusage entscheidet weiterhin Ihre Krankenkasse.

Die Aufgaben bleiben damit klar verteilt: Die Praxis stellt die Verordnung aus. Die Kasse prüft, ob sie die Kosten trägt. Der Fahrdienst stimmt die Fahrt mit Ihnen ab.

Die Zentrale in Koblenz ist auch nachts besetzt. Charly’s Citycar hilft außerdem Privatversicherten bei der Abrechnung. Ob und wie viel die private Versicherung erstattet, hängt jedoch vom Tarif ab.

Häufig gestellte Fragen

Zahlt die Krankenkasse jede Fahrt zum Arzt?

Nein, der Termin beim Arzt allein reicht nicht aus. Die Fahrt muss aus medizinischen Gründen nötig sein und die weiteren Regeln erfüllen. Klären Sie deshalb vorab, welche Unterlagen Ihre Kasse braucht.

Brauche ich vor einer ambulanten Behandlung eine Zusage?

In der Regel brauchen Sie dafür eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse. In bestimmten Fällen gilt sie jedoch schon als erteilt. Fragen Sie deshalb Ihre Kasse, welche Regel für Ihre Fahrt gilt.

Muss ich trotz Genehmigung etwas zuzahlen?

Grundsätzlich fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Falls Sie davon befreit sind, brauchen Sie einen passenden Nachweis. Klären Sie daher mit Ihrer Kasse, ob eine Befreiung für Sie gilt.

Was kostet eine Krankenfahrt, wenn ich selbst zahle?

Bei normalen Fahrten mit Charly’s Citycar zahlen Sie für die gefahrenen Kilometer plus Grundgebühr. Ohne die Strecke lässt sich deshalb kein Gesamtpreis nennen. Bei längeren Strecken kommt ein vorab vereinbarter Festpreis infrage.

Zahlt meine private Versicherung die Krankenfahrt?

Das hängt von Ihrem Tarif ab. Fragen Sie Ihre Versicherung deshalb vor der Fahrt nach den Kosten und den nötigen Nachweisen. Charly’s Citycar unterstützt auch Privatversicherte bei der Abrechnung.

Kann ich während der Fahrt im Rollstuhl bleiben?

Bei einer Rollstuhlfahrt mit Charly’s Citycar bleiben Sie im eigenen Rollstuhl sitzen. Der Fahrdienst sichert den Rollstuhl im Fahrzeug. Ob Ihre Kasse die Kosten trägt, müssen Sie dennoch gesondert klären.

WIR SIND FÜR SIE DA

Die Kosten Ihrer Krankenfahrt klären

Sie haben Fragen zu Ihrer Krankenfahrt oder möchten eine Fahrt planen? Wir helfen Ihnen gern bei den Angaben und Unterlagen für Ihre Fahrt.

Sie erreichen uns 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr unter 0261 / 33 6 33, per WhatsApp oder per E-Mail an info@charlys-citycar.de.

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