Eine Verordnung einer Krankenbeförderung ist das ärztliche Formular, mit dem Ihre Krankenkasse die Fahrt zur Behandlung übernimmt. Sie heißt im Alltag oft Transportschein und trägt offiziell die Bezeichnung Muster 4. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt sie aus, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst zum Termin kommen können und die Fahrt medizinisch notwendig ist.

Wir fahren in Koblenz täglich Menschen zur Dialyse, zur Bestrahlung, zur Reha und zurück nach Hause. Deshalb hier die wichtigsten Punkte in verständlicher Form.

Wann bekomme ich eine Verordnung?

Die Verordnung ist kein Formular für jeden Arztbesuch. Sie ist vorgesehen, wenn die Fahrt selbst Teil der Behandlung ist, weil Sie den Weg sonst nicht schaffen. Typische Fälle sind:

  • eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus oder die Entlassung nach Hause

  • eine ambulante Operation sowie vor- und nachstationäre Behandlungen

  • eine Behandlungsserie über längere Zeit, etwa Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie

  • eine dauerhafte Einschränkung der Beweglichkeit, die den Weg mit Bus, Bahn oder dem eigenen Auto unmöglich macht

Auf dem Formular kreuzt die Praxis außerdem an, welches Fahrzeug medizinisch erforderlich ist. Für eine Krankenfahrt im Pkw genügt ein normales Fahrzeug ohne medizinische Betreuung – das ist die Fahrt, die wir übernehmen. Wer während der Fahrt liegen oder betreut werden muss, braucht einen Krankentransportwagen mit geschultem Personal. Das ist eine andere Leistung, die von Rettungsdiensten erbracht wird.

Wann muss die Krankenkasse vorher genehmigen?

Das ist die Frage, bei der die meisten Unsicherheiten entstehen. Die Regel lautet:

Ohne vorherige Genehmigung sind Fahrten zur stationären Behandlung, Rettungsfahrten sowie Fahrten zu bestimmten vor- und nachstationären Behandlungen und ambulanten Operationen möglich.

Als genehmigt gelten Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn Sie Pflegegrad 4 oder 5 haben, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Beeinträchtigung Ihrer Mobilität, oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, Bl oder H. Dann legen Sie den Nachweis vor, und die Fahrt kann starten.

Eine Genehmigung brauchen Sie für andere Fahrten zur ambulanten Behandlung. Reichen Sie die Verordnung dafür vor der Fahrt bei Ihrer Kasse ein.

Ein Tipp aus der Praxis: Fragen Sie schon beim Ausstellen, ob eine Serienverordnung möglich ist. Bei wiederkehrenden Terminen sparen Sie sich damit viel Papierkram.

Was kostet mich die Fahrt?

Bei einer verordneten und genehmigten Fahrt zahlen Sie nicht den vollen Preis, sondern die gesetzliche Zuzahlung: zehn Prozent der Fahrtkosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Fahrt. Hin- und Rückweg gelten dabei als zwei Fahrten.

Zwei Punkte sind wichtig:

  • Ab dem 1. Januar 2027 steigen diese Beträge auf mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro je Fahrt. Es ist die erste Anpassung seit 2004.

  • Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt auch hier nichts. Den Nachweis Ihrer Krankenkasse bringen Sie einfach mit.

Ob Ihre Kasse die Fahrt übernimmt, entscheidet sie im Einzelfall. Pauschal versprechen kann das niemand, auch wir nicht. Klar ist nur: Ohne Verordnung tragen Sie die Kosten selbst.

Welche Fahrten die Kasse nicht übernimmt

Nicht übernommen werden in der Regel Fahrten, die medizinisch nicht notwendig sind. Dazu zählen Wege, um einen Termin zu vereinbaren, ein Rezept oder eine Verordnung abzuholen oder Befunde zu erfragen. Auch Fahrten aus reiner Bequemlichkeit oder weil gerade kein eigenes Auto verfügbar ist, fallen nicht darunter. Und die Verordnung gilt grundsätzlich für den Weg zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsmöglichkeit.

Selbstverständlich fahren wir Sie trotzdem – dann eben als normale Fahrt, zum Beispiel zur Apotheke oder zum Einkaufen.

So läuft Ihre Krankenfahrt mit Charly’s Citycar

Sie rufen an, sagen uns Termin, Adresse und ob Sie einen Rollstuhl nutzen. Wenn Angehörige die Fahrt organisieren, geht das genauso. Wir planen die Fahrt fest ein und sind pünktlich vor der Tür. Die Verordnung geben Sie uns zur Fahrt mit.

Mit dem Rollstuhl bleiben Sie sitzen: Wir schieben ihn ins Fahrzeug und sichern ihn dort, vom Abholen bis zum Aussteigen. Für Dialyse- und Therapiefahrten legen wir feste Serien an, sodass Sie nicht jedes Mal neu anrufen müssen. Unsere 45 Fahrzeuge sind in Koblenz und Umgebung unterwegs, die Zentrale in der Burgstraße ist rund um die Uhr besetzt – auch früh morgens vor der ersten Schicht in der Dialyse.

Häufig gestellte Fragen

Wie heißt die Verordnung einer Krankenbeförderung offiziell?

Muster 4. Im Alltag wird sie auch Transportschein oder Krankenfahrschein genannt.

Wie lange ist die Verordnung gültig?

Das hängt von der Behandlung ab. Bei Serien wird der Zeitraum auf dem Formular eingetragen. Fragen Sie in der Praxis nach, bis wann Ihre Fahrten abgedeckt sind.

Kann ich mir das Fahrunternehmen aussuchen?

Ja. Sie entscheiden, wer Sie fährt. Sagen Sie einfach in der Praxis Bescheid, dass Sie mit uns fahren möchten.

Was ist, wenn die Kasse die Fahrt ablehnt?

Dann können Sie Widerspruch einlegen. Sprechen Sie vorher mit Ihrer Praxis, oft fehlt nur eine Begründung auf dem Formular.

Wir sind für Sie da

Sie haben Fragen oder möchten eine Fahrt planen? Wir sind 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr für Sie da – telefonisch unter 0261 / 33 6 33, per WhatsApp oder per E-Mail an info@charlys-citycar.de. Wir helfen Ihnen gern weiter.

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