Eine Krankenfahrt kommt infrage, wenn Sie auf dem Weg keine medizinische Betreuung brauchen. Muss Sie dagegen medizinisches Fachpersonal auf der Fahrt betreuen, brauchen Sie eine andere Art der Beförderung. Welche Fahrt für Sie nötig ist, legt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fest.

Ob es zum Arzt oder ins Krankenhaus geht, sagt darüber noch nichts aus. Auch der Rollstuhl allein gibt keinen Aufschluss. Entscheidend ist, welche Hilfe Sie auf dem Weg aus medizinischer Sicht brauchen.

Für die Planung müssen Sie deshalb zunächst mit Ihrer Praxis sprechen. Danach geht es um die Fragen zur Fahrt: Welches Fahrzeug brauchen Sie? Welche Unterlagen fehlen noch? Und wer trägt die Kosten?

Was ist bei einer Krankenfahrt anders?

Bei einer Krankenfahrt erhalten Sie auf dem Weg keine medizinische Betreuung. Brauchen Sie unterwegs diese Hilfe, sind dafür Fachpersonal und die nötige Ausstattung erforderlich. Ihre Praxis muss deshalb vor der Buchung klären, welche Art der Fahrt zu Ihnen passt. Das gilt für den Hinweg und für die Fahrt nach Hause.

Das Fahrtziel allein reicht als Angabe nicht aus.

Eine Fahrt ins Krankenhaus kann durchaus eine Krankenfahrt sein. Ebenso zählen Fahrten zur Physiotherapie, zur Reha oder nach einer Entlassung zum Angebot eines Fahrdienstes. Aus dem Ziel lässt sich aber nicht ableiten, welche Betreuung Sie brauchen.

Auch Hilfe durch Angehörige ist von medizinischer Betreuung zu trennen. Eine Person aus Ihrer Familie kann Sie begleiten. Sie ersetzt jedoch kein Fachpersonal, falls dieses auf der Fahrt nötig ist.

Wer legt fest, welche Fahrt Sie brauchen?

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt legt die nötige Art der Fahrt fest. Der Fahrdienst prüft danach, ob er diese Fahrt leisten kann. Die Krankenkasse prüft dagegen die Kosten, soweit eine Zusage nötig ist. Deshalb sollten Sie Fragen zur medizinischen Betreuung direkt mit Ihrer Praxis klären.

Die ärztliche Verordnung ist ein Dokument für die medizinisch nötige Fahrt. Darin hält die Praxis fest, welche Beförderung Sie brauchen. Fragen Sie nach, wenn Sie eine Angabe auf diesem Dokument nicht verstehen. Sonst bestellen Sie womöglich eine Fahrt, die nicht zur Verordnung passt.

Beschreiben Sie der Praxis auch, ob Sie im Rollstuhl bleiben müssen. Falls Sie im Liegen fahren müssen, gehört diese Angabe ebenfalls ins Gespräch. Denn der Fahrdienst muss die Vorgaben Ihrer Praxis erfüllen können.

Ein freies Fahrzeug allein genügt dafür nicht.

Können Sie bei einer Krankenfahrt im Rollstuhl bleiben?

Bei einer passenden Rollstuhlfahrt können Sie im eigenen Rollstuhl sitzen bleiben. Ob diese Fahrt ohne medizinische Betreuung ausreicht, muss aber Ihre Praxis klären. Ein Rollstuhl bedeutet für sich genommen nicht, dass Sie Fachpersonal brauchen. Ebenso wenig sagt der Rollstuhl aus, dass eine Fahrt ohne diese Betreuung stets möglich ist.

Sagen Sie deshalb schon bei der Bestellung, dass Sie im Rollstuhl bleiben. Die Angabe „Fahrt zum Arzt“ reicht dafür nicht. Nur mit der klaren Angabe zum Rollstuhl kann die Zentrale die Fahrt passend planen.

Wenn jemand mitfährt, nennen Sie dies ebenfalls bei der Buchung. So kann die Zentrale auch den Platz für Ihre Begleitung einplanen. Für Angehörige ist es daher sinnvoll, diese Frage vor dem Anruf gemeinsam zu klären.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Für die Kostenübernahme muss die Fahrt medizinisch nötig sein und ärztlich verordnet werden. Bei ambulanten Behandlungen ist in der Regel zudem eine Genehmigung der Krankenkasse nötig. Das ist deren Zusage zur Fahrt. In bestimmten Fällen gelten Ausnahmen.

Die gesetzliche Zuzahlung fällt grundsätzlich an, sofern Sie davon nicht befreit sind. Fragen Sie deshalb vor der Fahrt bei Ihrer Kasse nach. So erfahren Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen und welche Unterlagen fehlen. In bestimmten Fällen gelten Ausnahmen, etwa bei bestimmten Pflegegraden oder Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.

Eine Verordnung allein ist noch keine Zusage.

Fahrten zur Dialyse, Chemotherapie und Bestrahlung sind häufig genehmigungsfähig. Solche Fahrten kehren oft regelmäßig wieder und heißen dann Serienfahrten. Trotzdem folgt aus dem Terminplan noch keine Zusage für die Kosten.

Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Wer zahlt Krankenfahrten? Wann die Krankenkasse Mietwagenfahrten übernimmt.

Was sollten Sie vor der Buchung klären?

Für die Buchung brauchen Sie die Abholadresse, das Ziel und den Termin. Nennen Sie außerdem den Rollstuhl und eine Begleitperson, falls beides für die Fahrt zutrifft. Halten Sie auch die Verordnung bereit. So können Sie Fragen der Zentrale anhand der Angaben Ihrer Praxis beantworten, statt Einzelheiten aus dem Gedächtnis wiederzugeben.

Terminzeit und Abholzeit sind nicht gleich. Der Termin beginnt am Ziel; die Abfahrt liegt davor. Stimmen Sie deshalb mit der Zentrale ab, wann Sie zu Hause abgeholt werden sollen.

Auch die Rückfahrt braucht eine Absprache.

Steht das Ende der Behandlung noch nicht fest, sagen Sie das bei der Buchung. Sonst plant die Zentrale womöglich mit einer Uhrzeit, die Sie noch gar nicht kennen. Klären Sie stattdessen, wie Sie sich wegen der Rückfahrt melden sollen.

Bei Serienfahrten muss der Plan zu Ihren Terminen passen. Teilen Sie Änderungen deshalb der Zentrale mit. So plant der Fahrdienst keine Fahrt zu einem Termin, den die Praxis verschoben hat.

Welche Fahrten bietet Charly’s Citycar an?

Charly’s Citycar® bietet in Koblenz und Umgebung Krankenfahrten ohne medizinische Betreuung an. Dazu zählen Fahrten zum Arzt, ins Krankenhaus und zur Reha. Auch Serienfahrten zur Dialyse, Chemotherapie und Bestrahlung gehören dazu.

Bei Rollstuhlfahrten schiebt das Personal den Rollstuhl ins Fahrzeug und sichert ihn. Sie bleiben dabei sitzen.

Fahrten im Liegen oder mit medizinischem Fachpersonal gehören nicht zum Angebot. Deshalb muss vor der Bestellung feststehen, ob die angebotene Fahrt zur ärztlichen Verordnung passt.

Bei geklärter Kostenübernahme rechnet Charly’s Citycar mit der Krankenkasse ab. Das Team hilft außerdem, die Unterlagen per Fax oder E-Mail an Ihre Kasse zu senden. Über eine nötige Genehmigung entscheidet aber die Kasse selbst.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich bei einer Krankenfahrt medizinisches Personal?

Eine Krankenfahrt erfolgt ohne medizinische Betreuung auf dem Weg. Brauchen Sie diese Betreuung, muss Ihre Praxis daher eine andere Art der Beförderung festlegen.

Kann ich bei der Fahrt im Rollstuhl sitzen bleiben?

Bei einer Rollstuhlfahrt mit Charly’s Citycar bleiben Sie im eigenen Rollstuhl sitzen. Das Personal sichert den Rollstuhl im Fahrzeug. Geben Sie den Rollstuhl deshalb bei der Buchung an, damit die Zentrale passend planen kann.

Reicht die Verordnung für die Kostenübernahme aus?

Die Verordnung allein reicht nicht immer aus. Für ambulante Behandlungen brauchen Sie in der Regel auch eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Da Ausnahmen möglich sind, klären Sie dies vor der Fahrt mit Ihrer Kasse.

Wer kann die Fahrt nach der Entlassung bestellen?

Sie können die Fahrt selbst bestellen oder Angehörige darum bitten. Klären Sie zuvor mit dem Krankenhaus, welche Fahrt Sie brauchen und wann Sie gehen können. So lässt sich die Abholung auf Ihre Entlassung abstimmen.

Kann ich feste Fahrten zur Dialyse planen?

Charly’s Citycar bietet Serienfahrten zur Dialyse an. Dafür fließen Ihre festen Termine in die Planung ein. Die Kostenübernahme müssen Sie dennoch vorab mit Ihrer Kasse klären, weil feste Termine keine Genehmigung ersetzen.

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Sie erreichen uns 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr unter 0261 / 33 6 33, per WhatsApp oder per E-Mail an info@charlys-citycar.de.

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