Die Krankenkasse braucht zunächst eine ärztliche Verordnung für Ihre Krankenbeförderung: Darin hält Ihr Arzt fest, welche Fahrt aus medizinischer Sicht nötig ist. Für Fahrten zur ambulanten Behandlung muss die Kasse meist vorab zustimmen. Fragen Sie deshalb vor der Fahrt, welche Unterlagen Ihre Kasse dafür noch braucht.

Reicht die Verordnung vom Arzt aus?

Die Verordnung allein ist noch keine Zusage, dass die Kasse Ihre Fahrt übernimmt. Ihr Arzt legt fest, welche Art der Fahrt Sie brauchen. Die Kasse prüft die Kosten nach den geltenden Regeln. Klären Sie deshalb vor dem Termin, ob Sie eine Genehmigung brauchen.

Eine Zusage für die Fahrt ist davon getrennt.

Wenn Sie beim Fahrdienst eine Fahrt buchen, klärt das noch nicht die Kosten. Auch ein fester Arzttermin sagt nichts darüber aus, ob Ihre Kasse die Fahrt übernimmt. Verlassen Sie sich daher nicht allein auf den Schein vom Arzt.

Das gilt auch, wenn Sie Fahrten für Ihre Eltern oder Ihren Partner planen. Fragen Sie zunächst, ob der Arzt schon eine Verordnung ausgestellt hat. Klären Sie dann mit der Kasse, was vor der Fahrt noch fehlt. So treten Sie die Fahrt nicht mit ungeklärten Kosten an.

Welche Unterlagen braucht die Kasse für die Prüfung?

Halten Sie die Verordnung bereit, wenn Sie bei Ihrer Kasse nachfragen. Die Kasse kann Ihnen sagen, welche Unterlagen sie noch braucht und wie Sie diese senden sollen. Das hängt vom Fall ab. Eine Liste für alle Fahrgäste kann diese Frage daher nicht sicher klären.

Sagen Sie auch, warum Sie die Fahrt brauchen. Geht es etwa zum Arzt, zur Reha oder nach einer Entlassung nach Hause? So kann die Kasse Ihre Frage der geplanten Fahrt zuordnen. Falls Sie regelmäßig zur Behandlung fahren, sprechen Sie auch diese Termine an.

Fragen Sie dann, ob der Kasse noch etwas für die Prüfung fehlt. Denn eine gesendete E-Mail ist noch keine Zusage. Lassen Sie sich erklären, wie Sie die Antwort erhalten und für welche Fahrten sie gilt.

Die Kasse entscheidet über die Kosten.

Wenn Sie die Antwort nicht verstehen, fragen Sie nach. Es sollte klar sein, ob Sie noch etwas einreichen müssen. Sonst kann die Prüfung trotz Ihrer gesendeten Unterlagen noch nicht abgeschlossen sein.

Wann muss die Kasse vor der Fahrt zustimmen?

Bei Fahrten zu einer ambulanten Behandlung brauchen Sie meist vorab die Zustimmung Ihrer Kasse. In bestimmten Fällen gilt die Genehmigung schon als erteilt. Das kann bei bestimmten Pflegegraden oder Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis zutreffen. Fragen Sie deshalb Ihre Kasse, welche Regel für Ihre Fahrt gilt.

Ambulant heißt: Sie bleiben für die Behandlung nicht stationär im Krankenhaus. Das kann etwa ein Termin beim Facharzt oder eine ambulante OP sein. Auch Fahrten zur Physiotherapie gehören zu den möglichen Anlässen. Doch der Termin allein reicht nicht für eine Zusage zu den Fahrtkosten.

Ein Pflegegrad bedeutet ebenfalls nicht, dass die Kasse jede Fahrt ohne Prüfung übernimmt. Nennen Sie deshalb Ihren Pflegegrad, wenn Sie nachfragen. Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis, fragen Sie auch nach der Bedeutung der eingetragenen Merkzeichen für Ihre Fahrt.

Steht der Termin bevor und die Antwort fehlt noch, fragen Sie nach dem Stand der Prüfung. Besprechen Sie dabei, was Sie wegen der Fahrt tun sollen. Keine Antwort bedeutet nicht, dass Ihre Kasse zugestimmt hat.

Was braucht die Kasse bei regelmäßigen Fahrten?

Fahrten zur Dialyse, zur onkologischen Chemotherapie und zur Bestrahlung kann die Kasse in vielen Fällen genehmigen. Solche wiederkehrenden Fahrten heißen Serienfahrten. Klären Sie mit Ihrer Kasse, welche Termine die Zusage umfasst. Denn auch bei einer langen Behandlung gilt eine Zusage nicht automatisch für jede weitere Fahrt.

Sprechen Sie zuerst mit Ihrer Praxis über die Verordnung. Danach klären Sie mit der Kasse, ob noch eine Genehmigung fehlt. Der Fahrdienst braucht außerdem die Termine, damit Sie die Hin- und Rückfahrten planen können.

Ändert sich ein Termin, geben Sie dem Fahrdienst Bescheid. Sonst bleibt dort womöglich die Fahrt zum bisherigen Termin eingeplant. Fragen Sie zudem bei Ihrer Kasse, ob die Änderung auch für die Zusage eine Rolle spielt.

Müssen Sie trotz Zusage selbst etwas zahlen?

Auch wenn die Kasse die Fahrt übernimmt, fällt grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlung an. Eine Verordnung oder Genehmigung bedeutet daher nicht, dass Sie gar nichts zahlen. Fragen Sie Ihre Kasse, ob Sie von der Zuzahlung befreit sind und welchen Nachweis Sie dafür brauchen.

Klären Sie auch Ihren eigenen Anteil vorab.

Lesen Sie die Zusage Ihrer Kasse genau. Gilt sie für bestimmte Termine, sollten Sie diese nicht ohne Rückfrage auf andere Fahrten beziehen. So vermeiden Sie, dass Sie bei einem neuen Arztbesuch zu Unrecht mit einer Erstattung rechnen.

Falls Sie die Fahrt selbst zahlen, fragen Sie den Fahrdienst vorab nach der Abrechnung. Dadurch wissen Sie, wie sich der Preis ergibt. Planen Sie eine spätere Erstattung erst ein, wenn Ihre Versicherung die dafür geltenden Regeln mit Ihnen geklärt hat.

Wer hilft Ihnen in Koblenz mit den Unterlagen?

Charly’s Citycar® hilft Ihnen, die Unterlagen per Fax oder E-Mail an Ihre Kasse zu senden. Sind die nötigen Voraussetzungen erfüllt, rechnet der Fahrdienst mit der Krankenkasse ab. Ob eine Genehmigung nötig ist und erteilt wird, entscheidet jedoch die Kasse. Das Senden der Unterlagen ersetzt deren Prüfung nicht.

Der Fahrdienst bietet Krankenfahrten in Koblenz und Umgebung an, etwa zum Arzt, ins Krankenhaus oder zur Reha. Bei einer Krankenfahrt gibt es keine medizinische Betreuung während der Fahrt. Ihr Arzt entscheidet deshalb, ob diese Art der Fahrt für Sie passt.

Wenn Sie im Rollstuhl sitzen bleiben müssen, lässt sich eine Rollstuhlfahrt planen. Dabei bleiben Sie in Ihrem eigenen Rollstuhl. Der Fahrdienst schiebt ihn ins Fahrzeug und sichert ihn dort. Weitere Hinweise finden Sie im Beitrag Rollstuhlfahrten für Angehörige in Koblenz organisieren.

Häufig gestellte Fragen

Wer stellt die Verordnung für eine Krankenbeförderung aus?

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt die Verordnung aus. Dabei legt der Arzt auch fest, welche Art der Fahrt aus medizinischer Sicht nötig ist. Der Fahrdienst darf diese Entscheidung daher nicht treffen.

Muss die Kasse jede Krankenfahrt vorab genehmigen?

Bei ambulanten Behandlungen ist eine Genehmigung meist nötig. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, bei denen sie schon als erteilt gilt. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Kasse nach, welche Regel für Sie gilt.

Kann der Fahrdienst meine Unterlagen an die Kasse senden?

Charly’s Citycar hilft Ihnen beim Senden per Fax oder E-Mail. Die Kasse prüft dann die Kostenübernahme. Fragen Sie dort nach, ob die Unterlagen für die Prüfung ausreichen.

Übernimmt die Kasse auch meine Rückfahrt?

Ob die Zusage auch die Rückfahrt umfasst, müssen Sie mit Ihrer Kasse klären. Sprechen Sie die Rückfahrt ausdrücklich an, damit auch die Fahrt nach der Behandlung geklärt ist.

Was gilt für privat versicherte Fahrgäste?

Die Erstattung hängt von Ihrem Tarif ab. Fragen Sie Ihre Versicherung deshalb vorab, welche Nachweise sie braucht und welche Kosten sie erstattet. Charly’s Citycar unterstützt auch Privatversicherte bei der Abrechnung.

FÜR SIE DA

Hilfe bei Ihrer Krankenfahrt in Koblenz

Sie haben Fragen zur Verordnung oder möchten eine Krankenfahrt planen? Wir helfen Ihnen gern, die Unterlagen an Ihre Krankenkasse zu senden.

Sie erreichen uns 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr unter 0261 / 33 6 33, per WhatsApp oder per E-Mail an info@charlys-citycar.de.

Fahrt vorbestellen

Accessibility Toolbar

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner